4. Dezember 2025Claudia Otte
Mord-Anklage nach Horrorfahrt von Remscheid-Lennep – 19-Jährige tot, 17-Jährige schwer verletzt
Symbolfoto:(KI) #wuppertalaktuellnrw
Nach den Ermittlungen besuchte der Beschuldigte zunächst ein Feuerwehrfest und trank dort erhebliche Mengen Alkohol. Anschließend stieg er in seinen hochmotorisierten Mercedes AMG GT 63S 4Matic und lieferte sich bereits auf der Karlstraße erste auffällige Show-Manöver: abruptes Beschleunigen, hartes Abbremsen, bewusstes Provozieren vor Passanten und Mitfahrern.
Am Wendehammer kehrte er um und fuhr wieder Richtung Hauptbahnhof. Obwohl die Straße von Fußgängern gesäumt war, beschleunigte er nach dem Passieren des Gegenverkehrs mit voller Kraft – bei fast komplett eingeschlagenen Vorderrädern – um einen spektakulären Drift hinzulegen. Sein Auto brach jedoch sofort unkontrolliert aus, geriet nach links auf den Gehweg und traf dort beide jungen Frauen frontal.
Die 19-Jährige erlitt schwerste Kopfverletzungen und verstarb am 2. Mai 2025. Die 17-Jährige musste mit Knochenbrüchen und inneren Verletzungen stationär behandelt werden.
Laut unfallanalytischem Gutachten hätte der Beschuldigte die Kollision vermeiden können. Ein einfaches Gaswegnehmen und Abbremsen hätte genügt – er tat es nicht.
Die Staatsanwaltschaft legt ihm deshalb zur Last:
• Mord
• versuchten Mord
• gefährliche Körperverletzung
• verbotenes Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge
• Gefährdung des Straßenverkehrs
Doch damit nicht genug: Die Ermittler fanden auf seinem Mobiltelefon zahlreiche Videos früherer gefährlicher Fahrten. In fünf Fällen konnten Ort und Geschwindigkeit eindeutig zugeordnet werden – jeweils weit über den erlaubten Grenzen. Einmal musste sogar ein unbeteiligter Autofahrer auf den Standstreifen ausweichen, um nicht gerammt zu werden. Die Anklage umfasst daher zusätzlich fünf weitere verbotene Rennen, eines davon in Tateinheit mit Straßenverkehrsgefährdung.
Der 25-Jährige sitzt weiter in Untersuchungshaft. Bei einer Verurteilung droht ihm lebenslang. Das Landgericht Wuppertal entscheidet nun, ob das Hauptverfahren eröffnet wird.
Quelle: Staatsanwaltschaft Wuppertal
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