Dreijährige Haftstrafe für Solinger Bauunternehmer wegen Umweltverstößen

Das Amtsgericht Wuppertal hat am Mittwoch einen 71-jährigen Bauunternehmer aus Solingen wegen mehrerer Verstöße gegen das Umweltrecht zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts hat der Mann in großem Umfang schadstoffhaltige Materialien unsachgemäß entsorgt und dadurch erhebliche Umweltschäden verursacht.

Foto: C.Otte

Nach den Feststellungen der Kammer ließ der Unternehmer auf verschiedenen Baustellen im Bergischen Land – unter anderem in Solingen, Haan, Wuppertal und Heiligenhaus – über Jahre hinweg kontaminierte Abfälle vergraben. Dabei handelte es sich teils um mit Asbest, Chrom oder anderen gefährlichen Stoffen belastetes Material. Durch die illegale Entsorgung habe der Verurteilte Entsorgungskosten in fünfstelliger Höhe eingespart.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann vorgeworfen, aus reinem Gewinnstreben gehandelt und weder auf seine Beschäftigten noch auf die Umwelt Rücksicht genommen zu haben. Arbeiter seien ohne Schutzkleidung eingesetzt worden, obwohl sie mit gesundheitsgefährdenden Stoffen in Kontakt kamen. Das Gericht folgte im Wesentlichen dieser Argumentation und bewertete das Verhalten des Unternehmers als planmäßig, rücksichtslos und von erheblicher krimineller Energie geprägt.

Die Ermittlungen gegen den Bauunternehmer laufen bereits seit über einem Jahrzehnt. Schon 2014 hatten Anwohner in Wuppertal-Vohwinkel auf einer seiner Baustellen hohe Schuttberge entdeckt, die sich später als nicht genehmigte Ablagerung von Bauabfällen herausstellten. In weiteren Fällen soll der Mann auf eigenen Grundstücken und an fremden Standorten ohne Genehmigung Material abgeladen und so faktisch illegale Deponien errichtet haben.

Ein besonders gravierender Fall betraf einen ehemaligen Luftschutzbunker in Langenfeld, in dem nachweislich asbest- und PCB-haltiger Abfall deponiert worden war. Zudem stellte das Gericht fest, dass der Angeklagte in einem weiteren Zusammenhang Entsorgungsnachweise gefälscht hatte, um den Anschein einer ordnungsgemäßen Beseitigung von rund sieben Tonnen asbesthaltigem Schutt zu erwecken.

Der Prozess hatte sich über mehrere Monate erstreckt. Neben zahlreichen Zeugen sagten auch mehrere Sachverständige aus, darunter ein medizinischer Gutachter, der den Gesundheitszustand des Angeklagten bewertete. Zur Urteilsverkündung erschien der Bauunternehmer nicht im Gerichtssaal. Sein Verteidiger teilte mit, der Mandant habe Unwohlsein geäußert und befinde sich nun in psychiatrischer Behandlung.

Mit dem Urteil sieht die Staatsanwaltschaft einen der umfangreichsten Umweltstrafprozesse im Bergischen Land der letzten Jahre abgeschlossen. Das Gericht ordnete die sofortige Vollstreckung der Haftstrafe an.

Quelle: Staatsanwaltschaft Wuppertal

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