Lebenslange Haft und Sicherungsverwahrung für Solingen-Attentäter

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat den 27-jährigen Syrer Issa al Hasan wegen des Messerangriffs auf das Solinger Stadtfest zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Zudem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete die anschließende Sicherungsverwahrung an.

Symbolfoto:(KI) #wuppertalaktuellnrw


Düsseldorf, 10. September 2025

Bei der Attacke am 23. August 2024 hatte al Hasan drei Menschen getötet und acht weitere schwer verletzt. Der Attentäter stach Besucher des Stadtfestes gezielt von hinten in den Hals. Einen Tag später wurde er festgenommen.

Vor Gericht musste er sich seit Mai 2025 wegen dreifachen Mordes, zehnfachen versuchten Mordes sowie wegen Mitgliedschaft in der Terrororganisation „Islamischer Staat“ verantworten. Er hatte die Tat frühzeitig gestanden. Die Bundesanwaltschaft stufte ihn als Dschihadisten ein, der aktiv auf eine Anerkennung seines Anschlags durch den IS hingewirkt habe.

Ein psychiatrisches Gutachten bescheinigte al Hasan zwar einen unterdurchschnittlichen Intelligenzquotienten von 71, stellte jedoch seine volle Schuldfähigkeit fest. Gleichzeitig wurde ein hohes Rückfallrisiko aufgrund fehlender Empathie, ideologischer Verblendung und einer Faszination für Gewalt festgestellt

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