17. Juni 2026Claudia Otte
12-jähriger Scooterfahrer schwer verletzt
Foto: C.OtteDer 12-Jährige war mit einem E-Scooter auf dem Parkplatz eines Discountmarktes an der Weiherstraße unterwegs. Aus noch unbekannten Gründen stürzte er mit seinem Fahrzeug und zog sich dabei eine schwere Verletzung am Fuß zu. Der Rettungsdienst brachte ihn zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus.
Im Rahmen der Berichterstattung zu E-Scootern sensibilisiert die Polizei regelmäßig mit Hinweisen zu diesem Thema:
– E-Scooter dürfen immer nur von einer Person genutzt werden. Als Fahrer oder Fahrerin eines E-Scooters müssen Sie mindestens 14 Jahre alt sein.
– Bevor Sie losfahren, üben Sie das Anfahren, Bremsen und Balance halten an Orten mit wenig oder keinem Straßenverkehr.
– Ein Helm schützt vor schweren Folgen bei einem Unfall und kann so Ihr Leben retten.
– Für E-Scooter besteht eine Versicherungspflicht und sie müssen über eine Betriebserlaubnis verfügen.
– Achten Sie beim Abstellen darauf, dass niemand behindert wird. Städte und Anbieter informieren über Abstellmöglichkeiten.
– Für E-Scooter gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Autos.
– Der Gehweg ist tabu. Mit E-Scootern müssen Sie den Radweg benutzen. Ist kein Radweg vorhanden, müssen Sie auf der Fahrbahn fahren.
– Wie beim Autofahren heißt es auch auf E-Scootern: Hände weg vom Handy oder Smartphone.
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