Präventionstipps der Polizei für Kinder und Jugendliche

Ab dem 5. Februar ist die Polizeiliche Kriminalprävention mit einer Themenwoche beim Safer Internet Day 2024 dabei.

KI generiertes Symbolbild: C.Otte

Das Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) stellt Präventionstipps für Kinder und Jugendliche zum diesjährigen Schwerpunktthema „Let’s talk about Porno! Pornografie im Netz“ in den Mittelpunkt. Gerade junge Menschen werden im Internet, in sozialen Medien und Klassenchats in hohem Maß mit Missbrauchsdarstellungen, digitaler Gewalt und Cybergrooming konfrontiert. Oft wissen sie jedoch nicht, wie sie damit umgehen sollen oder an wen sie sich mit ihren Fragen wenden können.

Die Polizeiliche Kriminalprävention informiert in der Themenwoche über Handlungsmöglichkeiten sowohl für junge Menschen als auch für deren erwachsenes Umfeld zum richtigen Umgang mit Missbrauchsdarstellungen in Schülerchats und zeigt zudem Hilfeangebote für Betroffene von sexualisierter Gewalt auf. Mit einem Erklärvideo und Kurzclips der Kampagnen „Sounds Wrong – gegen die Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen“ und “#denkenstattsenden”, bietet die Kriminalprävention umfassendes Aufklärungsmaterial zum Einsatz an Schulen und anderen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche.

Damit sollen Lehrkräfte, Eltern und alle, die sich für Präventionsthemen interessieren, darin unterstützt werden, mit jungen Menschen über strafbare Inhalte in Klassenchats oder auf Social Media ins Gespräch zu kommen. Ergänzend haben wir umfangreiche FAQ, Infos zu Sexting unter Jugendlichen und Tipps gegen Cybergrooming altersgerecht auf polizeifuerdich.de zusammengestellt. Die FAQ beantworten Fragen wie „Wie können sich Jugendliche gegen solche Inhalte wehren?“, „Wie kann ich Missbrauchsdarstellungen dokumentieren und melden, ohne mich selbst strafbar zu machen?“ oder „Bringt es überhaupt etwas, solche Inhalte zu melden?“.

Schon gewusst?
• Pornografische Schriften zu zeigen oder davon zu erzählen ist
gegenüber Kindern unter 14 Jahren nach § 176 StGB verboten.
• Sexting unter Minderjährigen ist strafrechtlich relevant. So sind z.B. sexuelle Darstellungen von Kindern (bis 13 Jahre) ausnahmslos verboten, weil  sie unter den Strafbestand „Kinderpornografie“ fallen.
• Im Strafgesetzbuch wird von „Kinderpornografie“ gesprochen. „Kinderpornografie“ ist jedoch ein verharmlosender und ungenauer, aber     gebräuchlicher Begriff für die Missbrauchsdarstellungen von Kindern.

Alle Themen auf einen Klick:
www.soundswrong.de
www.polizei-beratung.de
www.polizeifuerdich.de
https://www.klicksafe.de/sid24

Zum Safer Internet Day: Passend zum übergeordneten Motto „Together for a better Internet“ und zum aktuellen Zeitgeschehen beleuchtet klicksafe zum Safer Internet Day jedes Jahr ein spezielles Thema. 2024 stellt klicksafe mit dem Thema „Let’s talk about Porno! Pornografie im Netz“ den Schutz und die Aufklärung von Kindern und Jugendlichen über pornografische Inhalte, sexuelle Gewalt und digitale Grenzverletzungen in den Mittelpunkt. Dieses Jahr findet der Safer Internet Day am 6. Februar statt. https://www.klicksafe.de/sid24

 

Quelle: PROGRAMM POLIZEILICHE KRIMINALPRÄVENTION der Länder und des Bundes (ProPK)

 

 

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