10. Oktober 2025Claudia Otte
Freispruch nach Messerangriff an Ostersonntag – Gericht sieht Notwehr

Nach den Feststellungen des Gerichts war es am 20. April 2025 gegen 1.45 Uhr in einem Parkhaus an der Presover Straße zu einer gewalttätigen Auseinandersetzung zwischen zwei Gruppen gekommen. Der Streit soll auf eine länger schwelende Fehde zwischen den Familien des Angeklagten und des Nebenklägers zurückgehen.
Während des Streits hätten der Nebenkläger und ein weiterer Beteiligter den Angeklagten mit einem Schlagring und einem Schlagstock attackiert. Der Jugendliche erlitt dabei eine stark blutende Kopfverletzung. Als ein weiterer Schlag erfolgen sollte, zog er ein Messer und stach zweimal in Richtung seines Angreifers. Einer der Stiche verletzte die Bauchspeicheldrüse des Opfers – ohne schnelle ärztliche Hilfe wäre der Mann gestorben.
Das Gericht sah den Einsatz des Messers als gerechtfertigte Notwehrhandlung an. Der Angeklagte sei „massiv und fortdauernd“ angegriffen worden und habe sein Leben verteidigen dürfen. Ein Ausweichen sei in dieser Situation nicht zumutbar gewesen.
Der Vorsitzende Richter betonte jedoch, dass der Freispruch kein Freibrief für das Mitführen von Messern sei. Moralisch bleibe das Verhalten des Angeklagten verwerflich. Es handele sich um einen „Grenzfall“, der nur knapp nicht zu einer Verurteilung wegen versuchten Totschlags geführt habe.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig – sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung können binnen einer Woche Revision beim Bundesgerichtshof einlegen.
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