Illegaler Welpenhandel – Vorsicht bei Angeboten aus dem Internet

Welttierschutztag am 4. Oktober - BMEL informiert über illegalen Welpenhandel und mahnt zur Vorsicht beim Hundekauf

Foto: Kate

Viele der im Internet oder anderswo angebotenen Tiere werden – meist im Ausland – unter schrecklichsten Bedingungen gezüchtet. Bereits die Muttertiere werden häufig in dunklen Verschlägen ohne Auslauf gehalten, zu jeder Läufigkeit gedeckt, sind schlecht versorgt und ohne menschliche Ansprache. Die Welpen werden viel zu jung von der Mutter getrennt und für den Verkauf nach Deutschland und in andere westliche EU-Staaten transportiert. Die Hundewelpen sind oft so geschwächt und krank, dass sie schnell sterben oder eingeschläfert werden müssen. Andere Tiere werden angeboten, ohne dass es sie überhaupt gibt oder vor der Einreise müssen immense Tierarzt – und Transportkosten vorab beglichen werden. Wer aus Unwissenheit oder Mitleid ein solches Tier kauft, der unterstützt ein System, das potenzielle Käuferinnen und Käufer bewusst täuscht.

Das illegale Geschäft mit Hundewelpen und Katzenbabys
Wer gewerbsmäßig in Deutschland mit Hunden handelt oder Hunde züchtet, bedarf ebenso einer Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz, wie Händler, die Tiere aus dem Ausland nach Deutschland einführen und diese hier verkaufen oder vermitteln. Liegt diese Erlaubnis nicht vor, findet der Handel beziehungsweise die Vermittlung illegal statt und ist strafbar.

Bislang liegen die Strafen für Ordnungswidrigkeiten – und als solche gelten illegale Welpentransporte – zwischen 5.000 und 25.000 Euro. Je nach Sachverhalt kann im Einzelfall bei illegalen Tiertransporten auch eine Straftat nach § 17 Abs. 2 b TierSchG vorliegen, wenn den Welpen länger andauernde oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zugefügt werden.

Ein typischer Fall sieht wie folgt aus:

Ein Interessent sieht auf einem Kleinanzeigenportal die Anzeige für einen Zwergspitzwelpen, welchen er seiner Freundin schenken will. Es erfolgt eine Kontaktaufnahme per E-Mail und man verabredet sich zur Übergabe des Welpen gegen Barzahlung von fast 1.500 Euro. Das Geschäft erfolgt auf offener Straße. Der Interessent sieht weder die Mutter des Welpen noch wo er aufgewachsen ist. Kurze Zeit später stellt sich heraus, dass der Welpe schwer krank ist. Er stirbt trotz einer Behandlung durch den Tierarzt. Der stellt fest, dass der Welpe – entgegen den Angaben im Inserat – weder geimpft noch gechipt war. Darüber hinaus war er jünger als acht Wochen und hätte noch seine Mutter gebraucht. Die Impfpässe sind gefälscht.

Das sollte man beim Hundekauf beachten

  • Vorsicht bei Angeboten bei Onlineportalen, Kleinanzeigen, Tageszeitungen
  • Keine Hunde an zwielichtigen Orten wie Autobahnraststätten, Hinterhöfen oder ähnlichen Orten kaufen.
  • Notieren Sie ein verdächtiges Autokennzeichen.
  • Den Kaufvertrag sollte man eingehend prüfen und/oder ihn fachmännisch prüfen lassen, gerade wenn vorab Zahlungen geleistet werden sollen.
  • Käuferinnen und Käufer von Tieren sollten genau auf das Aussehen und Verhalten des Welpen achten und bestenfalls das Muttertier gesehen haben.
  • Die Hunde dürfen erst im Alter von mindestens 8 Wochen abgegeben werden. Hunde, die aus dem EU-Ausland zum Handel nach Deutschland verbracht werden, müssen mindestens 15 Wochen alt sein.
  • Vor dem Kauf des Tieres, sollte man den Hund einem Tierarzt vorstellen oder sich Kopien tierärztlicher Atteste geben lassen.
  • Man sollte auf notwendige Gesundheitsmaßnahmen wie Impfungen, aktuellen EU-Heimtierausweis, Chippen des Welpen und rassespezifische Voruntersuchungen achten (Herz, HD, Hüfte, Röntgen, ggf. MRT etc.).

 

Melden Sie unseriöse Züchterinnen und Züchter, illegale Händlerinnen und Händler oder Vermittlerinnen und Vermittler beim Veterinäramt, der obersten Veterinärbehörde des jeweiligen Bundeslandes (i.d.R. das Landwirtschaftsministerium) oder der Polizei.

Sollten Sie Opfer eines Betrugs geworden sein, erstatten Sie Anzeige bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle.

Das LKA rät außerdem, sich vor einem Kauf bei einem Tierschutzverein oder Tierheim zu informieren. Dort warten viele Tiere auf ein neues, liebevolles Zuhause.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf folgender Internetseite:

https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/haus-und-zootiere/illegaler-welpenhandel.html

 

Quelle: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

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