Standortübermittlung von Notrufen auch bei der Polizei NRW möglich
Die Polizeileitstellen in Nordrhein-Westfalen beteiligen sich seit kurzem an einem bundesweiten Pilotbetrieb. Bei eingehenden Notrufen können die Leitstellen bei konkreter Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person mit wenigen Klicks Standortdaten abrufen. Auch bei der Verfolgung von Straftaten kann die automatische Standortübermittlung hilfreich sein. Beobachtet etwa eine Zeugin oder ein Zeuge eine gewalttätige Auseinandersetzung, einen Raub oder einen Einbruch und wählt den Notruf 110, ohne den eigenen Standort genau benennen zu können, kann die Polizei die übermittelten Standortdaten nutzen. So können Einsatzkräfte schneller zum richtigen Ort entsandt werden und ohne weiteren Zeitverzug reagieren.
Technische Grundlage ist die sogenannte „Advanced Mobile Location“-Technologie (AML), die in modernen Smartphones integriert ist. Wählt eine Person mit dem Smartphone den Notruf 110, übermittelt das Gerät während des Rufaufbaus automatisch Standortdaten an einen zentralen Speicherort. Dort werden die Daten für 60 Minuten gespeichert und anschließend automatisch und unwiederbringlich gelöscht.
Die Einsatzdisponenten auf den Polizeileitstellen können diese Standortdaten bis zu 60 Minuten nach Eingang des Notrufs abrufen, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen. Ohne vorausgegangenen Notruf ist ein Abruf der über AML bereitgestellten Standortdaten nicht möglich. Bewegungsprofile werden dabei nicht erstellt.
Textquelle: Polizei Duisburg
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