Wuppertal – 3D-Drucker lief noch – Polizei findet selbstgebaute Schusswaffen, Munition und Hakenkreuz-Anstecker

Ein Hinweis des Arbeitgebers brachte die Ermittlungen ins Rollen: Auf einem Firmencomputer waren Dateien zum Bau von Schusswaffen gespeichert worden. Wenig später fanden Mitarbeiter im Spind eines 55-Jährigen eine scharfe Waffe. Bei der anschließenden Wohnungsdurchsuchung in der Elberfelder Südstadt stieß die Polizei auf ein ganzes Arsenal.

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Die Durchsuchung fand am Montag (31. August) auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Wuppertal statt.

Ausgangspunkt war eine routinemäßige Kontrolle von Firmencomputern. Dabei stellte der Arbeitgeber fest, dass ein Mitarbeiter Dateien zum Bau von Schusswaffen heruntergeladen und gespeichert hatte.

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Da der 55-Jährige zu diesem Zeitpunkt krankheitsbedingt fehlte, wurde auch sein Spind kontrolliert. Dort kam unter anderem eine scharfe Schusswaffe zum Vorschein. Der Arbeitgeber informierte daraufhin die Polizei.

Die Staatsanwaltschaft erwirkte einen Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung des Wuppertalers. Weil mit weiterer Bewaffnung gerechnet werden musste, zog die Polizei für den Einsatz erhebliche Kräfte zusammen.

Bei der Durchsuchung fanden die Beamten drei unterschiedliche Schusswaffen, die mit einem 3D-Drucker hergestellt worden waren, zahlreiche waffenrechtlich verbotene Bauteile und eine größere Menge scharfer Munition.

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Außerdem wurden zehn erlaubnisfreie Waffen und zwei 3D-Drucker sichergestellt. Einer der Drucker lief nach Angaben von Staatsanwaltschaft und Polizei noch im Moment des Zugriffs.

Die Ermittler fanden zudem weitere Hinweise, die nun ebenfalls geprüft werden. Der 55-Jährige soll in den vergangenen Jahren mindestens einen rechtsextremen Inhalt im Internet mit „Gefällt mir“ markiert haben. In seiner Wohnung wurde außerdem eine Anstecknadel mit Hakenkreuzsymbol gefunden.

In seiner Vernehmung bestritt der bislang nicht vorbestrafte Mann, dass hinter seiner Bewaffnung ein politisches Motiv stehe.

Die Ermittlungen zur Herkunft der Waffen, zur Motivlage und zu möglichen weiteren Hintergründen dauerten an. Bei einer Verurteilung wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz droht dem 55-Jährigen laut Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

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