Flucht vor der Polizei endet im Crash: Iraner ohne festen Wohnsitz wieder auf freiem Fuß

Düsseldorf / Leverkusen / Wuppertal. Spektakuläre Verfolgungsfahrt auf der A1: Ein mutmaßlich verdächtiger VW Passat mit Wuppertaler Kennzeichen ist am Mittwochmittag vor der Polizei geflüchtet. Die Fahrt endete schließlich mit einem Unfall am Autobahnkreuz Wuppertal-Nord.

Gegen 12:57 Uhr war einem 24-jährigen Polizeibeamten des Polizeipräsidiums Düsseldorf auf dem Weg zum Dienst der VW Passat im Autobahnkreuz Leverkusen aufgefallen. Der Wagen war dem Beamten offenbar bereits als mögliches Täterfahrzeug im Zusammenhang mit „falschen Polizisten“ bekannt. Nach bisherigen Erkenntnissen sollen der oder die Verdächtigen in der Vergangenheit mehrfach entkommen sein.

Der Polizist reagierte sofort, informierte die Autobahnpolizei und lotste die Einsatzkräfte zu dem verdächtigen Fahrzeug. Doch als der Fahrer kontrolliert werden sollte, trat er aufs Gas.

Der Mann raste über die Autobahn, überholte andere Verkehrsteilnehmer mit hoher Geschwindigkeit teils über den Seitenstreifen und versuchte, sich der Kontrolle zu entziehen. Sogar ein Polizeihubschrauber wurde zur Unterstützung eingesetzt.

Am Autobahnkreuz Wuppertal-Nord war die Flucht dann vorbei: Der Fahrer wollte offenbar auf die A43 in Richtung Münster wechseln, verlor auf regennasser Fahrbahn die Kontrolle über den Wagen und krachte in die Schutzplanke.

Der Fahrer, ein 35-jähriger iranischer Staatsbürger ohne festen Wohnsitz, blieb unverletzt und wurde noch vor Ort festgenommen. Bei ihm ergab sich zudem der Verdacht, Betäubungsmittel konsumiert zu haben. Eine Blutprobe wurde angeordnet.

Warum kam der Mann trotz „ohne festen Wohnsitz“ wieder frei?

Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der 35-Jährige wieder entlassen. Der Grund: Es lagen laut Polizei keine Haftgründe vor.

Das klingt für viele erst einmal schwer nachvollziehbar, ist juristisch aber nicht automatisch ein Widerspruch. Ein fehlender fester Wohnsitz allein reicht in Deutschland nicht zwingend aus, um jemanden in Untersuchungshaft zu nehmen. Dafür braucht es konkrete Haftgründe, etwa eine nachweisbare Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr oder Wiederholungsgefahr.

Heißt übersetzt: Auch wenn jemand keinen festen Wohnsitz hat, muss zusätzlich begründet werden können, dass er sich dem Verfahren entziehen will oder Beweise beeinflussen könnte. Offenbar sahen die zuständigen Stellen diese Voraussetzungen hier nicht als ausreichend erfüllt an. Bürokratie mit Sicherheitsgurt, aber ohne Bauchgefühl.

Gegen den Mann wird nun weiter ermittelt. Im Raum stehen unter anderem der Verdacht der Straßenverkehrsgefährdung, der Flucht vor der Polizei sowie mögliche Zusammenhänge mit Betrugsdelikten durch falsche Polizisten.

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