36-jähriger mutmaßlicher Wiederholungstäter in Untersuchungshaft

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Wuppertal hat das zuständige Amtsgericht am 13.11.2023 einen Haftbefehl gegen einen polizeilich einschlägig bekannten 36-jährigen Wuppertaler erlassen. Dieser wurde durch die Polizei noch am selben Tag vollstreckt.

Dem Mann werden in der Zeit vom 09.06.2023 bis zum 09.10.2023 unter anderem zwei Raubtaten sowie zwei Bedrohungen zur Last gelegt. Dabei soll er in Wuppertal wiederholt versucht haben, mit körperlicher Gewalt fremdes Eigentum in Besitz zu nehmen und seine Opfer teilweise auch körperlich misshandelt und geschädigt haben.

Des Weiteren wird ihm vorgeworfen, mehrfach Geschädigte verbal mit Verletzungen bedroht zu haben. Das Gericht folgte der Argumentation der Staatsanwaltschaft, dass der Haftgrund der Wiederholungsgefahr besteht und weitere gleich geartete erhebliche Straftaten zu erwarten seien. Diese Annahme leitet sich nicht zuletzt aus dem wiederholt aggressiven Verhalten des Beschuldigten und der kurzen zeitlichen Abfolge der Taten ab.

Darüber hinaus ist der Beschuldigte in einem anderen Verfahren bereits wegen eines ihm zur Last gelegten sexuellen Übergriffs vom 26.05.2023 vor dem Amtsgericht Wuppertal angeklagt. Dem Beschuldigten droht für den Fall seiner Verurteilung eine erhebliche Freiheitsstrafe. Da er bei einer der Raubtaten einen gefährlichen Gegenstand mitgeführt haben soll liegt die gesetzliche Strafandrohung bei einer Mindeststrafe von drei Jahren. Die umfangreichen Ermittlungen dauern an.

Staatsanwaltschaft Wuppertal

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