Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Wuppertal zu dem Abschluss der Ermittlungen Wuppertaler Tafel e.V.

Die Staatsanwaltschaft Wuppertal hat die Ermittlungen wegen des Verdachts von Unregelmäßigkeiten bei dem Wuppertaler Tafel e.V. mit Sitz in Wuppertal abgeschlossen und vor dem Amtsgericht – Schöffengericht – Wuppertal Anklage gegen fünf Personen im Alter zwischen 33 und 73 Jahren (vier 33, 34, 36 und 73 Jahre alte Männer und eine 40 Jahre alte Frau) erhoben.

Foto: C.Otte

Vorausgegangen waren umfangreiche Ermittlungen, die seit dem März 2021 geführt wurden. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen besteht nach hiesiger Bewertung im Wesentlichen der hinreichende Tatverdacht, dass ein inzwischen ehemaliger Kantinenleiter und ein aktuell ebenfalls nicht mehr bei dem Verein tätiger Lagerleiter im erheblichem Umfang an den Verein geflossene Lebensmittel- und Sachspenden abgezweigt und diese – teilweise unter Mitwirkung der anderen angeschuldigter Personen – an Dritte verkauft und die eingenommenen Gelder in den legalen Geldkreislauf überführt haben dürften.

Hierbei soll es sich unter anderen um an den Verein gespendete Schokolade und um FFP-2-Masken handeln, die während der Corona Pandemie an den Verein abgegeben worden waren. Darüber hinaus besteht der Verdacht, dass ein damaliges Vorstandsmitglied des Vereins von den Machenschaften der vorgenannten Personen gewusst, diese gebilligt und entgegen seiner dem Verein gegenüber bestehenden Verpflichtungen hiergegen nicht eingeschritten ist.

Nach der hiesigen Bewertung des Geschehens werden gegen die Angeschuldigten daher je nach ihrer mutmaßlichen Tatbeteiligung die Vorwürfe der Unterschlagung, der Geldwäsche, der Hehlerei und der Untreue erhoben. Darüber hinaus wird gegen die mit angeschuldigte Frau der Vorwurf des Subventionsbetruges erhoben, da sie ohne Mitwirkung der anderen Personen zu Unrecht Mittel aus der NRW-Soforthilfe 2020 (sog. „Corona-Soforthilfe“) beantragt und erhalten haben soll.

Insgesamt sollen die Angeschuldigten durch die ihnen zur Last gelegten Taten Vermögenwerte im unteren 6-stelligen Bereich erlangt haben. Über die Eröffnung des Hauptverfahrens hat nunmehr das Amtsgericht Wuppertal zu entscheiden. Bis zu einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung gelten die Angeschuldigten aufgrund der zu beachtenden Unschuldsvermutung als unschuldig. Gegen aktuell bei der Wuppertaler Tafel e.V. beschäftigte Personen besteht kein Tatverdacht.

Quelle: Staatsanwaltschaft Wuppertal

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